Für ausländische Staatsbürger, die Russisch beherrschen, über eine vollständige oder eine spezialisierte Sekundarschulbildung verfügen und über ein Dokument verfügen, aus dem hervorgeht, dass sie für die Zulassung zu Bachelor- und Fachprogrammen zugelassen sind.
Für Masterprogramme müssen Sie eine höhere Ausbildung haben.